Er stellt zudem, gemessen an der jeweiligen Fassadenbreite, nur eine kleinflächige Verbindung der beiden Gebäude dar. Eine derart gering­ fügige Verbindung bewirkt nicht, dass die beiden Bauten als zusam­ mengebaut und somit als eine Baute gelten, denn ein Zusammenbau liegt grundsätzlich erst dann vor, wenn sich die beiden Gebäude ei­ nen wesentlichen Teil einer Fassade teilen, wie dies beispielsweise bei der sogenannt gestaffelten Bauweise der Fall ist.