Es handelt sich um zwei eigenständige Bauten, die beide für sich allein auf dem Grundstück stehen könnten. Das Bauvorhaben stellt auch keinen Anbau dar, wie dies in den Bau­ gesuchsunterlagen zum Ausdruck kommt. Vielmehr handelt es sich, wie die bestehende Baute, um ein Hauptgebäude. Die beiden Haupt­ gebäude sind durch einen Anbau verbunden, der ausser als Verbin­ dung der beiden Bauten keine weitere funktionelle Bedeutung hat. Er stellt zudem, gemessen an der jeweiligen Fassadenbreite, nur eine kleinflächige Verbindung der beiden Gebäude dar.