10 A. Verwaltungsentscheide 1306 steht die Verbindung darin, dass die geplante Baute an einem Anbau des bestehenden Hauses angebaut wird, wobei die beiden Bauten, welche parallel zueinander stehen, mit der jeweiligen Breitseite des Anbaus, der rund 3,50 Meter lang ist und 2 bzw. 2,5 Meter breit ist, verbunden sind. Oberirdisch ist kein Durchgang vorgesehen. Es ist offensichtlich, dass beide Gebäude optisch wie auch baulich voneinander unabhängig sind. Es handelt sich um zwei eigenständige Bauten, die beide für sich allein auf dem Grundstück stehen könnten.