Im folgenden gilt es daher zu prüfen, ob die bestehende Baute und die geplante Baute nur ein Gebäude bilden. Dies hat sich aus der Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse und aus dem Schutzzweck der Abstandsvorschriften zu ergeben. Die geplante Baute soll in einem Abstand von rund 3,50 Meter nordwestlich neben dem bestehenden Wohnhaus erstellt werden, wo­ bei beide Bauten nach drei Seiten hin freistehende Fassaden auf­ weisen. Eine Verbindung besteht sowohl oberirdisch wie auch unter­ irdisch. Unterirdisch sind sie durch gemeinsame Bauteile (Heizungs­ raum, Waschraum und Stromverteilung) verbunden. Oberirdisch be­