Der Gebäudeabstand entspricht der Summe der vorgeschriebenen Grenzabstände inklusive allfälliger Mehrlängenzuschläge, wobei der Grenzabstand die horizontal gemessene, kürzeste Entfernung zwi­ schen der Umfassungswand der Gebäude und der Grenze zum Nach­ bargrundstück ist. Diese Grenz- und Gebäudeabstandsvorschriften gehören zum traditionellen Baupolizeirecht. Sie dienen dazu, die mannigfachen Einflüsse von Bauten und ihrer Benutzung auf Nach­ bargrundstücke zu mindern, und zwar sowohl diejenigen negativer Art (Beeinträchtigung von Belichtung, Besonnung, Belüftung und Aus­ sicht; Schattenwurf;