seiner Typologie. Da es aber in seiner isolierten Lage nicht mehr als Teil eines ursprünglichen Ensembles erkennbar ist, erscheint es übermässig, dafür eine eigene Schutzzone auszuscheiden oder eine andere auszuweiten. Obwohl Waschhäuschen nur selten in so origina­ lem Zustand erhalten sind, kann auch nicht von einer „nationalen Be­ deutung“ gesprochen werden. Mit dem Einbezug in eine kommunale Schutzzone ist der Bedeutung des Häuschens bereits angemessen Rechnung getragen worden. Diese Lösung der Gemeinde Urnäsch ist um so weniger zu beanstanden, als der Schutzumfang der kommuna­ len Ortsbildschutzzone demjenigen der kantonalen sehr ähnlich ist: