Auf Antrag des Heimatschutzes und der Kommission für Denkmal­ pflege beschloss die Baudirektion, die kantonale Ortsbildschutzzone in Umäsch auf ein renoviertes Appenzellerhaus und ein zweihundert Jahre altes Waschhäuschen auszudehnen und letzteres gleichzeitig in die Liste der schützenswerten Kulturobjekte aufzunehmen. Gegen diese Massnahmen erhob die Gemeinde Urnäsch Rekurs an den Re­ gierungsrat. Dieser schützte den Rekurs teilweise. Aus den Erwägun­ gen: 2. Die Parzelle 38 mit dem renovierten Appenzellerhaus und dem baufälligen Waschhäuschen gehört nach dem Zonenplan von Urnäsch zur Kemzone, die von einer kommunalen Ortsbildschutzzo­ ne überlagert wird.