Der Gesuchsteller wurde verpflichtet, die unbewilligte Schreinerei, die er auf seinem Landwirtschaftsbetrieb ausserhalb der Bauzonen einge­ richtet hat, zu entfernen und den ursprünglichen Zustand wiederher­ zustellen. Auf dem Wege der Wiedererwägung ersucht er darum, die Angelegenheit bis zum Voriiegen der Ergebnisse der Teilrevision des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG; SR 700) zu sistieren. Die Teilrevision sehe vor, dass Zweckänderungen bestehender Bau­ ten und Anlagen für betriebsnahe gewerbliche Zwecke als standort­ gebunden gelten sollen, wenn das dadurch erzielbare Ergänzungs­ einkommen zur langfristigen Erhaltung des landwirtschaftlichen Be­ triebs erforderlich sei.