Der Entwurf für den Teilzonenplan, der die Grundlage für die beiden Quartierpläne bilden soll, wurde erst zwei Jahre nach den Quartierplänen öffentlich aufgelegt. Die Betroffenen hatten zudem keine Gelegenheit, die Quartierpläne auf ihre Übereinstimmung mit dem neuen kommunalen Baureglement zu prüfen. Auch wenn der Gemeinderat der Auffassung ist, dass die Quartierpläne mit diesen neuen Planungsgrundlagen übereinstimmen, wäre er unter den gege­ benen Umständen aus Gründen des rechtlichen Gehörs verpflichtet gewesen, das Auflageverfahren für die Quartierpläne zu wiederholen.