Wird ein Quartierplanverfahren zusammen mit einem Umzonungsverfahren eröffnet, so ist allerdings auf die richtige Koordina­ tion der beiden Verfahren zu achten. Da der Zonenplan die Grundlage für den Quartierplan darstellt, ist er vor oder zumindest gleichzeitig mit dem Quartierplan öffentlich aufzulegen. Diese Koordinations­ pflicht ergibt sich aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör, denn die Betroffenen sind nur dann in der Lage, ihre Interessen im Quartier­ planverfahren ausreichend zu wahren, wenn sie auch volle Kenntnis davon haben, welche Zonenplanung dem Quartierplan zugrunde lie­ gen soll.