1976, S. 89). Künzler meint, als Laienkollegium sei das Obergericht mit Fragen der Advokatur nur schlecht vertraut und daher kaum in der Lage, in kompetenter Weise über die Entbin­ dung von der Berufsgeheimhaltungspflicht zu befinden. Die Anwalts­ aufsichtskommission, der verhältnismässig viele Juristen angehören, 104 B. Gerichtsentscheide 3292