Denn infolge der Ap­ pellationserklärungen des Angeklagten und der Geschädigten wurde die gesamte Anklage der Beurteilung durch die Appellationsinstanz zugänglich gemacht. Es stellt sich die Frage, ob - wie die Geschädigte meint - ein Ein­ stellungsbeschluss oder ob gemäss Antrag des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft ein Freispruch infolge Verjährung zu ergehen hat. Die Rechtsnatur der Verjährung wird unterschiedlich qualifiziert. Als Institut des materiellen Strafrechts sehen sie u.a. Schultz (Einführung in den allg. Teil des Strafrechts, 4.Aufl., S. 251) und Pfenninger (ZStrR 63[1948], 495).