Schliesslich gilt es zu beachteten, dass die Schlichtungsstelle paritätisch besetzt und deren Sekretär Jurist ist. Dies garantiert eine sachgerechte Beratung auch bei schwierigen Rechtsfragen und stellt sicher, dass der Umstand, dass eine Partei sich vorgängig anwaltlich beraten Hess, der Gegenpartei nicht zum Nachteil gereicht. Die Beschwerdeführerin beanstandet, die Vorinstanz sei nicht darauf eingegangen, dass der Kläger trotz Bestehen einer eindeuti­ gen Parteivereinbarung mit Hilfe einer rechtskundigen Vertretung Irrtum und Verstoss gegen Treu und Glauben geltend gemacht habe.