Für unechte Idealkonkurrenz spricht nach Meinung des Gerichtes, dass Art. 31 Abs. 2 SVG die "Fahrfähigkeit" als solche in den Mittel­ punkt stellt. Die Strafbestimmung lässt offen, ob bloss eine oder meh­ rere Ursachen die Fahrunfähigkeit verursacht haben müssen. Im Normalfall dürfte zwar eher eine einzige Ursache vorliegen, denkbar sind jedoch durchaus auch Fälle, in denen beispielsweise Übermü­ dung und Alkoholkonsum zu beurteilen sind. Der Wortlaut von Art. 31 Abs. 2 SVG gibt keine abschliessende Auskunft über die Art der 85 B. Gerichtsentscheide 3281