Die nach Abschluss des Miet­ vertrags eingetretene Rollstuhlabhängigkeit und damit die Pflegebe­ dürftigkeit des Partners von B stellt damit einen wichtigen Grund im Sinne von Art. 266g OR dar, der B berechtigt, den Mietvertrag vor­ zeitig aufzulösen. OGP 10.1.1996 2.2 Strafrecht 3280 Strassenverkehr. Unechte Konkurrenz zwischen Fahren in fahrunfähigem Zustand (Haschischkonsum) und Fahren in angetrunkenem Zustand (Art. 31 Abs. 2; 90 Ziff. 1 und 91 Abs. 1 SVG).