Allein diese Weigerung hat zur vorsorg­ lichen Zuteilung der elterlichen Gewalt an den Vater geführt. Eine andere Lösung, etwa die Anwendung von Auflagen oder Bedingun­ gen, war angesichts der damit verbundenen Probleme bei der Voll­ streckung und der zeitlichen Dringlichkeit ausgeschlossen. Aufgrund der eingeholten Auskünfte der behandelnden Ärzte muss leider angenommen werden, dass ohne Behandlung die Krankheit des Knaben tödlich verlaufen wird. Bei Durchführung einer Chemound Strahlentherapie liegen die Heilungschancen dagegen immerhin bei 20 bis 30 %.