ZAK 1982, S. 217). Die Abgrenzung zwischen massgebendem Lohn und Kapitalertrag muss besonders dann sorgfältig überprüft werden, wenn, wie im vorliegenden Fall, sich die Aktien in der Hand eines einzigen Aktionärs befinden, der zugleich auch die Funktion eines Geschäftsführers ausübt. 76 B. Gerichtsentscheide 2156