74 B. Gerichtsentscheide 2155 tragten Leistungen Hesse sich somit auch aus Art. 25 Abs. 1 lit. a und c KV nicht ableiten. Demnach besteht ein rechtlich durchsetzbarer Anspruch auf Arbeit nach wie vor nicht. b) Das Bundesgericht anerkennt seit kurzem ein selbständiges Recht auf Existenzsicherung als neues ungeschriebenes Recht der Bundesverfassung (BGE 121 I 367 ff.). In Würdigung auch der neuen ausserrhodischen Kantonsverfassung kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass ein solches Grundrecht auf Existenzsicherung eine Hilfe in Notlagen gewährt und somit auf ein grundrechtsgebotenes Minimum ausgerichtet ist.