In seiner Beschwerde bestreitet A. nicht, dass ihm seitens der Gemeinde die zur Sicherstellung des Existenzminimums nötige Un­ terstützung gewährt wurde. Er rügt jedoch, dass für seine Wieder­ eingliederung in die Arbeitswelt nichts getan werde. Ohne Praktikum oder Einarbeitungshilfe sei es nicht möglich, die für einen Büroberuf erforderliche Grundsicherheit im Kaufmännischen oder Branchen­ kenntnisse sich anzueignen. Der Staat verweigere ihm deren Erwerb. An Schranken präzisierte A., er erwarte vom Staat, dass er ihm die Möglichkeit für ein Praktikum gebe, damit er von seinem alten Beruf wegkomme.