Der ursprünglich als Stereotypeur ausgebildete Beschwerdeführer A. Hess sich 1976 betriebsintem zum EDV-Operateur und -Programmie­ rer ausbilden. 1981 erwarb A. an einer Abendschule ein Handels­ diplom, ohne danach im kaufmännischen Bereich tätig zu sein. Seit November 1992 ist A. arbeitslos und nach Bezug von 400 Arbeits- losen-Taggeldem seit Juli 1994 ausgesteuert. Seither wird A. von der Fürsorge unterstützt. Obschon A. auch nach seiner Aussteuerung noch einzelne Weiterbildungskurse finanziert wurden, fand A. keine neue Anstellung. In seiner Beschwerde bestreitet A. nicht, dass ihm seitens der Gemeinde die zur Sicherstellung des Existenzminimums nötige Un­ terstützung gewährt wurde.