Der Beschwerdeführer Z. war massgeblich an der A. AG sowie an der B. AG beteiligt, welche beide im Immobilienbereich tätig waren. In seiner Eigenschaft als Verwaltungsrat, Aktionär und Angestellter be­ zog Z. von beiden Gesellschaften Lohn bzw. Entschädigungen, wobei jedoch beide Gesellschaften seit längerem keine Dividenden mehr ausschütteten. Neben den erwähnten Tätigkeiten betrieb Z. auch privat Liegenschaftshandel. Der Beschwerdeführer bezog von beiden Gesellschaften Darlehen, welche sukzessive aufgestockt wurden.