B. Gerichtsentscheide 2154 Formular bei der AHV-Zweigstelle zu beziehen. Vom Eintritt der Ver­ wirkung bleibt daher auch dieser Personenkreis nicht verschont. (Art. 7 und 10 Abs. 2 der Verordnung wurden unverändert in die ab 1.1.1996 massgebende Fassung der neuen Verordnung über die Prämienverbilligung in der Krankenversicherung übernommen [bGS 833.112, vom 17. Juni 1996]). VGer 29.5.1996 2154 Direkte Bundessteuer. Geldwerte Leistungen in Form von Aktio­ närsdarlehen (Art. 21 Abs. 1 lit. c BdBSt).