Der türkische Staatsangehörige A., geb. 1962, reiste mit elf Jahren im Rahmen des Familiennachzuges in die Schweiz ein und besitzt heute eine Niederlassungsbewilligung. Seit 1973 ist er im Kanton Appenzell A.Rh. wohnhaft. A. heiratete 1987 seine Ehefrau B., welche als türki­ sche Staatsangehörige ebenfalls im Kanton wohnhaft ist. Das Ehe­ paar hat eine gemeinsame Tochter, welche 1989 in der Schweiz ge­ boren wurde. A. wurde in der Schweiz mehrfach straffällig. Das Kan­ tonsgericht von Appenzell A.Rh. verurteilte ihn 1986 wegen wieder­ holter und fortgesetzter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittel­ gesetz zu einer fünfmonatigen bedingten Gefängnisstrafe.