Der durch den Kanalisationsanschluss ge­ schaffene wirtschaftliche Vorteil erhöht sich im gleichen Umfang, ob die Brandversicherungsungsumme infolge Renovation oder vollstän­ digem Abbruch und Neubau steigt. Es ist daher nicht einzusehen, weshalb die Gemeinde auf den vorliegenden Nachzahlungsfall den höheren Satz von Art. 23 KR angewendet hat. Art. 23 KR bezieht sich ebensowenig wie Art. 22 KR auf Nachzahlungen. Die Rekurrenten machen folglich zu Recht geltend, dass in ihrem Fall der Satz von 15 %o anwendbar sei... 3.