Das Bundesgericht hat in einem unveröffentlichten Urteil vom 5. November 1985 i.S. B. und Mitb. ausgeführt, für nichtlandwirtschaftliche Einfamilienhäuser aus­ serhalb des Baugebietes seien Anschlusskosten von etwas über Fr. 20’000.-- noch zumutbar. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat in einem Entscheid aus dem Jahre 1981 erwogen, Anschlusskosten von Fr. 30'000.-- für ein innerhalb des Baugebietes gelegenes 5-Zimmer- Einfamilienhaus seien zwar hoch, aber nicht offensichtlich unverhält­ nismässig (BVR 1981 S. 363 ff.).