mehr als fraglich. Indes kann diese Frage offenbleiben, da die aus­ schliessliche Beheizung des Aussenschwimmbades mittels fossiler Energie aus folgenden Gründen nicht bewilligt werden kann: W ie bereits erwähnt, ist die Rekurrentin gehalten, soweit möglich und zumutbar, Sonnenenergie zu verwenden. Es ist im vorliegenden Fall ohne Zweifel möglich, die Bäume und Sträucher zugunsten einer Besonnung etwas zurückzuschneiden. So kann ein nicht unwesentli­ cher Teil der Beheizung des Schwimmbades mittels Sonnenenergie sichergestellt werden.