Gleichzeitig wurde auf die Kosten einer Solaranlage hingewiesen. Ob der sehr allgemein gehaltene Hinweis auf den Baum- und Strauchbestand als Nachweis ausreicht, dass die Verwendung von Sonnenenergie für den Betrieb des Frei­ luftbades nicht ausreicht ist - dass die Verwendung von Sonnenener­ gie unmöglich ist, wird zu Recht nicht geltend gemacht -, erscheint 35 A. Verwaltungsentscheide 1296