Vielmehr beabsichtigen die Rekurrenten, auf der Liegenschaft einen heiltherapeutischen Reitbetrieb einzurichten. Ziel dieses Betriebes ist es, Kinder und Jugendliche mit körperlichen und geistigen Benachtei­ ligungen im Reithof pädagogisch-therapeutisch zu betreuen. Die Re­ kurrenten beschränken ihre Leistungen jedoch nicht auf behinderte Menschen, sondern wollen mit ihrem Angebot einen weiteren Perso­ nenkreis ansprechen. Da jedoch das Halten von Pferden, sei es in Heimen (BGE vom 21. März 1984: i.S. H.) und Parks (BGE vom 5. Mai 1982 i.S. Gemeinde Tamins und Trin betreffend Rothirsche) oder für den Betrieb von Reitschulen und Reitsportanlagen (ZBI 1984 S. 371; BRP 3/87 S. 9;