Dass der zusätzliche Strom durch einen Verbrennungsmotor statt durch Wasserkraft hergestellt wird, besagt noch nichts über das Ausmass der Veränderungen. Ge­ rade dieses entscheidet aber, ob eine Änderung noch als teilweise gilt oder ob sie neubauähnliche Auswirkungen zeitigt. Der Dieselgenerator ist in das bestehende Werkgebäude einge­ baut worden. Nach aussen treten nur gerade die beiden schlanken Kamine neu in Erscheinung, und im Innern des Gebäudes wird die Fläche, auf der Strom produziert wird, um weniges zu Lasten des Reserveraumes erweitert. Der Nutzungszweck des Werkgebäudes, 24 A. Verwaltungsentscheide 1293