A. Verwaltungsentscheide 1293 eine zweckmässige Gestaltung erreicht werden kann, die eine wirk­ same Entwässerung der Kiesstrasse ermöglicht. Die Interessen des Landschaftsschutzes an der Erhaltung der bestehenden Naturstrasse überwiegen die geltend gemachten finanziellen Argumente. Entscheid Baudirektion 1.10.1996 1293 Bauen ausserhalb der Bauzonen. Dieselgenerator für Spitzenstrom