Die bisherige Nutzung der Strasse bestätigt, dass auch der Kiesbelag eine vernünftige landwirtschaftliche Bewirt­ schaftung gewährleistet. Dies trifft auch nach starken Regenfällen zu, da der Strassenabschnitt nicht derart ausgewaschen wird, dass er nur erschwert oder nicht mehr passierbar wäre. Ähnliches gilt für die 22 A. Verwaltungsentscheide 1292