Die bisherige Nutzung der Strasse bestätigt, dass auch der Kiesbelag eine vernünftige landwirtschaftliche Bewirt­ schaftung gewährleistet. Dies trifft auch nach starken Regenfällen zu, da der Strassenabschnitt nicht derart ausgewaschen wird, dass er nur erschwert oder nicht mehr passierbar wäre. Ähnliches gilt für die 22