Militärdepartementes. Eine Zuweisung der rund T000 Herisauer Teilnehmer an den Bundesprogrammen auf andere Schiess­ anlagen im Kanton ist schliesslich an deren beschränkter Kapazität und der Lärmsituation unmöglich; tatsächlich mussten wegen der Streubauweise bei allen Sanierungen von Schiessanlagen im Kanton Appenzell A.Rh. Erleichterungen in Anspruch genommen werden. Nach der Zonenplanung von Herisau soll der Konflikt um die Nordhalde zu Gunsten der Wohngebiete entschieden werden. So wurden die Wohnzonen in der Umgebung des Schiessstandes trotz der Lärmvorbelastung nicht in die Empfindlichkeitsstufe III aufgezont (Art. 43 Abs. 2 LSV).