Es ist den Vereinen zuzumuten, dass der Schiessbetrieb unter Einschluss der Bundesübungen und der Schiesskurse auf gesamthaft 1034 Schiesshalbtage werktags und Vz sonntags begrenzt wird. Die Schusszahl der Vereine kann dabei we­ gen der geringeren Anzahl Schüsse bei Bundesübungen auf 45’000 begrenzt werden, so dass die Pegelkorrektur mit den militärischen Schiessen zusammen auf 17 dB(A) gedrückt werden kann. 4. Auch wenn damit alle Emissionsbegrenzungen getroffen sind, die baulich und betrieblich möglich und verhältnismässig sind, werden die Immissionsgrenzwerte immer noch nicht eingehalten. Es ist daher 16 A. Verwaltungsentscheide 1290