Damit stehen viele obligatorische Schützen einer relativ geringen Anzahl regelmässiger Schützen gegenüber. Angesichts der sehr hohen Lärmbelastung von sehr vielen Anwohnern muss es den Vereinen in dieser Situation zugemutet werden, dass ihr Schiessen in der Nord­ halde massiv unter dem Mittel festgelegt wird, das in der Schiessord­ nung genannt wird. Die Schwelle zur Unzumutbarkeit von Be­ triebseinschränkungen wächst nämlich mit der Grösse der entgegen­ stehenden Interessen. Die Schiessvereine vergleichen ihre Situation denn auch zu Unrecht mit jener in Risch /ZG: