„Bei kritischer Lärmbelastung ist für eine mittlere Schiessanlage aus­ zugehen von jährlich - sieben Schiesshalbtagen für die Vereinstrainings und die Schiesswettkämpfe; - vier Schiesshalbtagen für die Vorübungen zu den Bundes­ übungen“. Den Schiessvereinen gehören rund 70 aktive Schützen an, die gegen 1'000 Teilnehmer an den Bundesübungen betreuen. Damit stehen viele obligatorische Schützen einer relativ geringen Anzahl regelmässiger Schützen gegenüber.