In der Nordhalde wer­ den für die Bundesübungen 414 Schiesshalbtage benötigt und 614 für die Schiesskurse. Nach der Reduktion der Schiesspflichtigen um zwei Jahrgänge (vgl. Art. 5 Abs. 3 SchO), der Verkürzung des obligatori­ schen Programmes von 24 auf 20 Schüsse und der sinkenden Teil­ nehmerzahlen beim Feldschiessen können die Schiesszeiten für die Bundesprogramme eher noch etwas reduziert werden. 15 A. Verwaltungsentscheide 1290