Die Schiess­ vereine halten zwar dafür, dass die Lärmsituation mit Schallschutz­ tunnel im Mündungsbereich noch weiter zu verbessern sei. Dies mag theoretisch zutreffen, weil damit auch im Geschossknallbereich der Anteil des Mündungsknalls reduziert wird. In Wirklichkeit zeigen je­ doch Schallschutztunnel „in der Regel keine Wirkung im Geschoss­ knallbereich“ (Reto Höin, Sanierung von 300m-Schiessanlagen, St.Gallen 1995, S. 7), weshalb diese Massnahme nicht weiter zu prüfen ist. b) Es ist indessen zu prüfen, ob auch alle betrieblichen Möglichkei­ ten zur Lärmreduktion ausgeschöpft worden sind.