Beim grösseren Teil davon wird der Immissionsgrenzwert um 10 bis 15 dB(A) überschritten. Dennoch ist der Gemeinderat Herisau der Auf­ fassung, er habe alle Sanierungsmassnahmen ergriffen, die möglich und verhältnismässig seien. a) Neben dem Einbau der automatischen Trefferanzeige sind je­ denfalls keine baulichen Massnahmen ersichtlich, mit denen die Lärmbelastung weiter reduziert werden könnte. Die Schussbahn überquert das Tal in bis zu 40 m Höhe, was eine Abschirmung des Geschossknalls als unverhältnismässig ausschliesst. Die Schiess­ vereine halten zwar dafür, dass die Lärmsituation mit Schallschutz­ tunnel im Mündungsbereich noch weiter zu verbessern sei.