Die Schiessanlage Nordhalde verursacht aber viel zu hohe Immissionen. Als ortsfeste Anlage, die wesentlich zur Überschreitung der Immissionsgrenzwerte beiträgt, ist der Schiessstand deshalb so weit zu sanieren, „a. als dies technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist und b. dass die Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden“ (Art. 13 Abs. 2 LSV). 14 A. Verwaltungsentscheide 1290