Lärmschutz-Verordnung (LSV; SR 814.41) zu begrenzen sind (E. 3). Im weiteren hat er die Gewährung von Erleichterungen geprüft (E. 4). Aus den Erwägungen: 2. Zonenkonform ist eine Baute, wenn sie der Funktion der Zone entspricht, in der sie steht oder zu stehen kommt. Wofür die einzel­ nen Zonen dienen, wird vom kantonalen Recht umschrieben (vgl. Art. 14 und 18 Abs. 1 Bundesgesetz über die Raumplanung, RPG, SR 700; und Art. 25 ff. EG RPG). Es kann dabei den Charakter der Zo­ nen, die Nutzungsart und deren Intensität näher regeln.