Der Gemeinderat Herisau hat bei der Sanierung des Schiessstandes Nordhalde nachträglich den Einbau einer elektronischen Trefferan­ zeige bewilligt und befristete Erleichterungen von der Sanierungs­ pflicht gewährt. Im Rekurs hat der Regierungsrat bestätigt, dass die Schiessanlage in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen zonen­ konform ist (E. 2), dass die Immissionen aber nach den Kriterien der 13 A Verwaltungsentscheide 1290