ten aus den 80er Jahren ebenfalls mit Flachdächern erstellt worden seien. Das Baureglement schreibe eine ästhetisch befriedigende Ge­ staltung der einzelnen Gebäude und Siedlungen vor. Eine ästhetisch befriedigende Gestaltung dieser Gesamtüberbauung werde nur er­ reicht, wenn diese Gebäude als Zeugen ihrer Bauzeit unverändert erhalten und in ihrer äusserlichen Gestaltung belassen blieben. Art. 24 BR bestimmt, dass in der hier interessierenden Zone W 3 maximal drei Vollgeschosse zulässig sind. Zudem darf ein Dachge­ schoss erstellt werden. Als Dachgeschoss zählt ein Geschoss, wel­ ches im Dachraum liegt oder als Attikageschoss ausgebildet ist (Art. 10 Abs. 1 BR).