Das Einordnungsgebot schreibt vor, dass ein Bauvorhaben sowohl auf die landschaftliche als auch auf die bauliche Umgebung Rück­ sicht nehmen muss. Zusammen mit der bestehenden Bausubstanz und den noch vorhandenen Überbauungsmöglichkeiten soll ein guter Gesamteindruck erzielt werden. Die bisherige Bauweise beeinflusst deshalb neue Bauprojekte, wobei die Rücksichtnahme auf die bauli­ che Umgebung um so grösser sein muss, je einheitlicher das Ge­ samtbild eines Quartiers, eines Strassenzuges, eines Dorfes ist.