Das Gebäude ist als Kulturobjekt ausgeschieden, was sich unbestrittenermassen aus dem Zonenplan der Gemeinde ergibt. Am Augenschein konnte festgestellt werden, dass es sich beim Streitobjekt um einen gut erhaltenen und schönen Zeugen seiner Bauzeit handelt. Das Ge­ bäude lässt sich den sogenannten Bürgerhäusern zuordnen. Sie cha­ rakterisieren sich dadurch, dass sie ein Mittelportal besitzen und symmetrisch angeordnete Fenster aufweisen. Zudem befanden sich ursprünglich im Erdgeschoss Geschäftsräumlichkeiten, wobei diese links und rechts vom in der Mitte verlaufenden Durchgang lagen.