Das bedeutet aber nicht, dass sich der Schutz der baulichen Substanz nur dann rechtfertigt, wenn zugleich die ehemalige Funktion und die Strukturen des Schutzobjekts aufrechterhalten bleiben. Andernfalls könnten alte technische Einrichtungen, Mühlen, Patrizierhäuser oder Klöster kaum je unter Schutz gestellt werden, und überdies könnten Schutzmassnahmen durch eine Veränderung der ehemaligen Struktu­ ren leicht umgangen werden (BGE 109 la 262). Das Gebäude befin­ det sich an der Hauptstrasse und liegt zwischen dem Fabrikgebäude der X AG und der Häuserzeile "Y", dessen Gebäude ebenfalls als Kulturobjekte ausgeschieden sind. Es handelt sich um das soge­ nannte "Obere Kaufhaus".