Insgesamt geben die Zahlen einen genü­ genden Nachweis für die Bedürftigkeit, und es bestehen keine be­ gründeten Zweifel an den vom Anwalt geschilderten Einkommens­ und Vermögensverhältnissen. Es ist daher als erwiesen anzusehen, dass X. ihre Verteidigung nicht selber bezahlen kann, auch wenn sie aufgrund ihrer jetzigen Situation keine Belege für diese Zahlen einrei­ chen kann. RRB 9.7.1996