Als alleinerziehende Ausländerin, die wegen eines Haftbefehls in ein Versteck gedrängt ist, kann X. kein Einkommen erzielen, das ne­ ben dem Allemötigsten auch noch die Bezahlung eines Anwalts er­ laubte. Es gibt auch keinerlei Hinweise auf eine Unterstützung Dritter, die verschwiegen würde. Insgesamt geben die Zahlen einen genü­ genden Nachweis für die Bedürftigkeit, und es bestehen keine be­ gründeten Zweifel an den vom Anwalt geschilderten Einkommens­ und Vermögensverhältnissen.