55 C. Gerichtsentscheide 3274 2 Das Ermittlungs- oder Untersuchungsverfahren bezweckt die Ent­ deckung des Täters oder des presserechtlich Verantwortlichen, so dass der Geschädigte einen Vermittlungsversuch nach Art. 186 einlei­ ten kann. Art. 27 Ziff. 3 Abs. 2 StGB bleibt Vorbehalten.