C. Gerichtsentscheide 3274 gen. Es fehlt also ein eigentliches Verfahren "ad rem". Mangels ande­ rer Vorschriften, die zur Anwendung kommen könnten, verfügt das Verhöramt selbständig über solche Gegenstände. Dies erscheint sinnvoll und entspricht dem Konzept des ausserrhodischen Strafver­ fahrens, nach welchem eine Einstellungsverfügung des Verhöramtes zu erfolgen hat, wenn kein strafrechtliches Verhalten vorliegt. Die Einziehung von Gegenständen ist nun aber gerade ein klassicher Nebenpunkt von Einstellungsverfügungen. 2. Gemäss Art.